Asbestkataster und Asbest-Dokumentation
Zentralisieren und sichern Sie Ihr Asbestmanagement. Verwalten Sie Ihren Asbestkataster ganz einfach gemäß TRGS 519 und GefStoffV, gewährleisten Sie die lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Interventionen und schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer effektiv.




Alles über den Asbestkataster

ASBEST

Der Asbestkataster umfasst alle Dokumente und Informationen zur Präsenz von Asbest in einem Gebäude oder auf einem Gelände. Er ist für jeden Eigentümer oder Betreiber eines vor dem 31.Oktober 1993 errichteten Gebäudes verpflichtend und dient der Sicherheit der Nutzer und aller auf dem Gelände tätigen Personen.
4 gute Gründe, BatiFire für Ihren digitalen Asbestkataster zu nutzen

BatiFire ermöglicht es Ihnen, alle asbestbezogenen Dokumente in einem einzigen gesicherten Bereich zusammenzuführen. Dieser Kataster umfasst insbesondere den Asbestkataster gemäß TRGS 519, die Erkundungsberichte, die Diagnosen, die Entfernungs- oder Kapselungsmaßnahmen sowie alle relevanten Informationen zur Lokalisierung asbesthaltiger Materialien (AHM).

Mit BatiFire wird jede Maßnahme oder Intervention sicher archiviert, mit schnellem und strukturiertem Zugriff auf alle Dokumente. Der so aufgebaute digitale Verlauf entspricht den Anforderungen der GefStoffV und TRGS 519 und ermöglicht es Ihnen, bei Begehungen oder Audits solide Nachweise der durchgeführten Maßnahmen vorzulegen.

Der sofortige Austausch kritischer Informationen mit externen Unternehmen oder Sicherheits- und Rettungsdiensten ermöglicht es, die Expositionsrisiken durch mangelnde Kenntnis der Asbestpräsenz erheblich zu reduzieren. Baustellen werden gesichert, Interventionen geregelt und Risikobereiche mithilfe klarer visueller Hilfsmittel eindeutig identifiziert.

Die Plattform hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß GefStoffV und TRGS 519 effizient zu steuern. Sie profitieren von einer automatisierten Fristenverfolgung, von Remindern für anstehende Aktualisierungen oder Diagnosen sowie von einem Gesamtüberblick über alle auf Ihren Standorten durchgeführten Maßnahmen — für ein lückenloses Management ohne Versäumnisse.
Funktionen des Asbest-Moduls
Zentralisierung der wichtigsten Dokumente




Schutz der Mitarbeiter und Auftragnehmer


Verfolgung der gesetzlichen Pflichten

Nachverfolgbarkeit und sichere Archivierung


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Asbest: Häufig gestellte Fragen
Ja. Jeder Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, ist verpflichtet, einen Asbestkataster gemäß TRGS 519 und GefStoffV zu erstellen und aktuell zu halten. Dies gilt unabhängig von der Nutzungsart des Gebäudes, sofern ein Expositionsrisiko für Personen besteht.
Der Asbestkataster umfasst die Asbestkartierungen, die Interventionsberichte, die Risikomanagementmaßnahmen sowie Pläne und Skizzen zur Lokalisierung asbesthaltiger Materialien gemäß TRGS 519.
Der Kataster muss aktualisiert werden:
- bei jeder neuen Intervention, Diagnose oder Asbestentfernung,
- bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten,
- oder sobald neue Informationen verfügbar sind.
Der Kataster muss:
- Den Nutzern des Gebäudes,
- Den externen Unternehmen, die auf dem Gelände tätig sind,
- Der Gewerbeaufsicht oder dem Gesundheitsamt bei Kontrollen,
- Den Sicherheits- und Rettungsdiensten
zur Verfügung gestellt werden.
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