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Allgemeine Geschäftsbedingungen "BatiFire"

Artikel 1 – Präambel und Gegenstand

Die Firma BATIFIRE ist ein Softwarehersteller, der die Anwendung BATIFIRE entwickelt. Sie ermöglicht ihren NUTZERN:

  • Pläne und Informationen ihrer Einrichtungen kostenlos in das Notfallmodul zu integrieren, damit diese den Partner-SICHERHEITS- UND RETTUNGSKRÄFTEN zugänglich sind, insbesondere im Rahmen ihrer Einsätze;
  • im Rahmen kostenpflichtiger Angebote Online-Tools zur Verwaltung von Registern und regulatorischen und/oder technischen Unterlagen ihrer Einrichtungen und Anlagen zu nutzen;
  • im Rahmen spezifischer Angebote, die mit Partnern bereitgestellt werden, Zugang zu bestimmten Funktionen unter den mit dem Partner vereinbarten Bedingungen zu erhalten.

Die im Notfallmodul geladenen Daten BATIFIRE sind nur für den KUNDEN und die Partner-SICHERHEITS- UND RETTUNGSKRÄFTE zugänglich. Das Notfallmodul von BATIFIRE ist eine optionale Hilfe; die Einsatzkräfte sind nicht verpflichtet, die Daten des Betreibers zu verwenden, und sie bestimmen frei die Mittel, die sie je nach Situation einsetzen. Darüber hinaus kann die flächendeckende Einführung der operativen Anwendung innerhalb des betreffenden Rettungsdienstes Monate, wenn nicht Jahre dauern, und solange dies nicht vollständig erfolgt ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Daten des KUNDEN bei einem Einsatz nicht konsultiert werden.

Sofern keine ausdrückliche Genehmigung des Kunden vorliegt, sind die in den kostenpflichtigen BATIFIRE-Angeboten integrierten Daten nur für den KUNDEN zugänglich.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen:

  • BATIFIRE einerseits und der KUNDE, der BATIFIRE nutzen/abonnieren möchte,
  • BATIFIRE und der/die vom KUNDEN autorisierte(n) NUTZER, die auf die von BATIFIRE angebotenen Dienste zugreifen dürfen.

Sie gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für alle von BATIFIRE erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit BATIFIRE.

Die vorliegenden AGB gelten zusätzlich zu den besonderen Bestimmungen, die für Online-Angebote oder -Bestellungen gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Bestimmungen der AGB und den besonderen Dokumenten haben letztere Vorrang.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen vom KUNDEN stammenden Dokumenten, unabhängig von deren Art und Zeitpunkt der Ausstellung, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine einvernehmliche Vereinbarung mit BATIFIRE getroffen.

Mit der Inanspruchnahme der von BATIFIRE angebotenen Dienste erkennen der KUNDE und die NUTZER ausdrücklich an, an die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, diese zu akzeptieren und einzuhalten. Die AGB sind auch auf der Website verfügbar www.batifire.fr.

Artikel 2 – Definitionen

Jedes Mal, wenn sie in diesem Dokument in Großbuchstaben verwendet werden, haben die folgenden Begriffe die nachstehend definierte Bedeutung:

  • « BATIFIRE » : bezeichnet die Webanwendung BATIFIRE, die den Zugang zu Diensten zur Verwaltung von Registern und regulatorischen und/oder technischen Unterlagen von EINRICHTUNGEN ermöglicht (kostenpflichtiges Angebot, das bis 2024 unter der Marke „BATIREGISTRE“ bekannt war), die sichere Speicherung von Informationen, Dokumenten und Plänen bezüglich der EINRICHTUNGEN sowie die sichere Bereitstellung dieser Informationen über eine mobile Anwendung, ausschließlich für SICHERHEITS- UND RETTUNGSKRÄFTE. « Société BATIFIRE » : bezeichnet die Gesellschaft BATIFIRE, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS), mit Sitz in 200 boulevard de la Résistance 71000 Mâcon, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Mâcon unter der Nummer RCS 878 183 722.
  • « CGS » oder « ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN » : bezeichnen dieses Dokument.
  • « KUNDE » : bezeichnet die juristische Person, vertreten durch ihren Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter, die Inhaber eines BATIFIRE-Kontos ist, um die von BATIFIRE angebotenen Dienste zu nutzen.
  • « EINRICHTUNG(EN) » : bezeichnet jedes Gebäude und/oder jede Anlage, für die der KUNDE BATIFIRE nutzt.
  • « SICHERHEITS- UND RETTUNGSKRÄFTE » oder « PARTNER » : bezeichnen alle öffentlichen Sicherheits- und Rettungsdienste, insbesondere die SDTIS, die Ordnungskräfte, den Rettungsdienst (SAMU) usw., die sich für die Nutzung von BATIFIRE in ihrem Einsatzgebiet entschieden haben. Die Karte der PARTNER ist auf Anfrage unter contact@batifire.fr erhältlich.
  • « NUTZER » : bezeichnet den/die Nutzer, die natürliche(n) Person(en), die vom KUNDEN autorisiert ist/sind, auf BATIFIRE zuzugreifen und es zu nutzen, unter dessen voller und alleiniger Verantwortung.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags

Der KUNDE kann das BATIFIRE-Angebot „Secours“ kostenlos online abonnieren, indem er diese AGB akzeptiert.

Der Zugang zu den kostenpflichtigen Angeboten (Start, Optimiert und Premium) von BATIFIRE erfordert hingegen ein vorheriges Angebot, das die Anzahl der EINRICHTUNGEN umfasst und die vom KUNDEN gewählten Leistungen sowie die von BATIFIRE angebotenen Tarife detailliert aufführt. Nur die in diesem Angebot aufgeführten Preise und Angaben haben vertragliche Gültigkeit, mit Ausnahme der Preise und Informationen in Katalogen, Prospekten und auf der BATIFIRE-Website, die lediglich als Richtwerte dienen.

Das Abonnement für die kostenpflichtigen Angebote von BATIFIRE wird erst mit der Bestätigung des Angebots und der Annahme der AGB aktiv.

Artikel 4 – Laufzeit

Der Zugang zum kostenlosen Dienst „Secours“ oder „Secours-Modul“ von BATIFIRE steht dem KUNDEN auf unbestimmte Zeit zur Verfügung und kann jederzeit unter den in Artikel 14 vorgesehenen Bedingungen gekündigt werden.

Das Abonnement für die kostenpflichtigen BATIFIRE-Angebote wird für die im Angebot angegebene Dauer abgeschlossen. Nach Ablauf dieser anfänglichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und zu denselben Bedingungen um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr, es sei denn:

  • Vom KUNDEN abgelehnte Preisänderung gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • Kündigung des Vertrags, unbeschadet der Anwendung von Artikel 14, durch Zusendung eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung durch eine der Parteien mindestens drei (3) Monate vor dem Jahrestag des Vertrags.

Artikel 5 – Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Abonnements

Im Rahmen des kostenlosen Angebots „Secours“ angebotene Dienstleistungen

  • Listung der Einrichtung(en) in der mobilen Anwendung BATIFIRE oder auf der Website;
  • Hochladen von Daten durch den KUNDEN oder die NUTZER bezüglich der über BATIFIRE ausgewählten EINRICHTUNGEN (Kontaktdaten der Einrichtung, Aktivitäten der Einrichtung, allgemeine und besondere Risiken, Kontakte, Dokumente, Zugangs-, Einsatz-, Etagenpläne...);
  • Sichere Speicherung der Daten;
  • Verschlüsselung der Daten;
  • Bereitstellung von sicheren und verschlüsselten Daten über die mobile BATIFIRE-Anwendung für die PARTNER des Departements, in denen sich die vom KUNDEN oder den NUTZERN registrierten EINRICHTUNGEN befinden;
  • Support per Ticketsystem bei BATIFIRE.

Angebotene Dienste im Rahmen der kostenpflichtigen Angebote

  • Zugang zu den Online-Registern und -Dokumenten – Brandschutz, Asbest, Barrierefreiheit usw. – je nach gewähltem Angebot aus den 3 vorgeschlagenen, für eine oder mehrere EINRICHTUNGEN und ermöglicht die Verwaltung von Benutzerkonten;
  • Hochladen von Daten durch den KUNDEN oder die NUTZER bezüglich der EINRICHTUNG(EN) (Kontaktdaten der Einrichtung, Aktivitäten der Einrichtung, Kontakte, Dokumente, Pläne, Anlagen, Berichte, Schulungen, Baudokumente...
  • Sichere Speicherung von Daten
  • Erstellung von Dashboards, Statistiken;
  • Verwaltung von Serviceaufträgen für die verschiedenen Dienstleister des KUNDEN und/oder NUTZER;
  • Support per Ticketsystem bei BATIFIRE;
  • Zugang zu spezifischen Registern, die mit Partnern entwickelt wurden, bei Abonnement über einen Partner.
  • Möglichkeit, die KI-Funktionalität zu abonnieren

Der KUNDE verfügt über ein kostenloses Abonnement, um sich bei BATIFIRE zu registrieren und die Daten, Informationen und Dokumente bezüglich seiner EINRICHTUNGEN einzusehen, die den PARTNERN über die dedizierte mobile Anwendung oder das SaaS-Backoffice, allgemein als „BATIFIRE OPS“ bezeichnet, zur Verfügung gestellt werden. Die Details der im Rahmen dieses kostenlosen Abonnements angebotenen Dienste sind oben beschrieben.

Das Abonnement für die 3 Angebote Start, Optimiert und Premium ist kostenpflichtig und ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen für die Verwaltung digitalisierter Register sowie zu regulatorischen und/oder technischen Gebäudedokumenten, wie oben beschrieben.

Der KUNDE kann über sein Administratorkonto durch die Auswahl von Standardprofilen so viele Zugänge für seine NUTZER erstellen, wie er möchte. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den KUNDEN über sein „Super-Administrator“-Konto können auch die Konten „Administrator“ und „Einrichtungsleiter“ Zugänge für ihre NUTZER erstellen. Der KUNDE legt in eigener Verantwortung die Nutzungsrechte und Zugangsmodalitäten jedes einzelnen NUTZERS zu BATIFIRE fest.

Die Daten bezüglich der EINRICHTUNGEN des KUNDEN, der technischen Anlagen, der Schulungen, der Baudokumente und der NUTZER werden auf Anfrage des KUNDEN oder direkt von diesem in BATIFIRE eingegeben.

Artikel 6 – Registrierungsbedingungen bei BATIFIRE

6.1 – Technische Voraussetzungen

Der Zugang und die Nutzung von BATIFIRE erfordern eine Internetverbindung auf Kosten des KUNDEN.

Für eine optimale Nutzung von BATIFIRE müssen die NUTZER mindestens einen Browser der neuesten oder vorletzten Generation vom Typ „Chromium“ (Google Chrome, Brave, Opera, Microsoft Edge) sowie Firefox und Safari verwenden.

In jedem Fall bleiben die KUNDEN und/oder NUTZER für ihre IT-Umgebung sowie für die Kompatibilität ihrer Hardware mit BATIFIRE verantwortlich.

6.2 – Registrierung und Kontoerstellung

Jeder NUTZER wird durch eine E-Mail-Adresse, die aktiv sein und seiner beruflichen Tätigkeit gewidmet sein muss, und ein Passwort identifiziert. Letzteres wird vom NUTZER entweder bei der Kontoerstellung im Rahmen der kostenlosen Testphase festgelegt oder über einen Link, der ihm bei der Freischaltung seines Zugangs durch die Firma BATIFIRE automatisch zugesandt wird.

Der KUNDE sowie jeder der NUTZER ist für die Erstellung und Vertraulichkeit seines Passworts verantwortlich und verpflichtet sich, dieses nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf die BATIFIRE-Dienste erhalten oder im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Passworts, verpflichten sich der KUNDE und/oder der NUTZER, die Firma BATIFIRE unverzüglich darüber zu informieren.

In jedem Fall sind der KUNDE und/oder der NUTZER allein und vollumfänglich für daraus entstehende Schäden verantwortlich, wobei die Haftung der Firma BATIFIRE in dieser Hinsicht ausgeschlossen ist.

Artikel 7 – Zugänglichkeit von BATIFIRE und Störungen

Die Firma BATIFIRE verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, BATIFIRE jederzeit zugänglich und betriebsbereit zu halten. Die Firma BATIFIRE ist diesbezüglich jedoch zu einer Sorgfaltspflicht und nicht zu einer Erfolgspflicht verpflichtet, wobei BATIFIRE keine andere Garantie als eine jährliche Verfügbarkeitsrate von 98 % für BATIFIRE bietet.

Insbesondere behält sich die Firma BATIFIRE das Recht vor, die Zugänglichkeit zu BATIFIRE aus Gründen der Wartung, sowohl zur Fehlerbehebung als auch zur Weiterentwicklung, vorübergehend zu unterbrechen, wobei sie sich nach besten Kräften bemüht, die Unterbrechungszeit so weit wie möglich zu begrenzen.

Darüber hinaus erklären der NUTZER und der KUNDE, dass sie das Internet gut kennen und dessen Grenzen sowie Einschränkungen akzeptieren. Insbesondere erkennen sie an, dass:

  • die Zuverlässigkeit der Übertragungen ist unbeständig, insbesondere aufgrund des heterogenen Charakters der Infrastrukturen und Netzwerke, über die sie laufen, und dass insbesondere Ausfälle oder Überlastungen auftreten können;
  • Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Netzwerken können bestehen und an den Abschluss spezifischer Vereinbarungen gebunden sein;
  • Internetnutzer können ihre Computerausrüstung überall anschließen und gegebenenfalls Daten, Software und/oder Inhalte, die im Internet zirkulieren, umleiten, verbreiten, verändern, zerstören oder fälschen, und dies trotz der Implementierung von Zugangskontrollverfahren, insbesondere durch Passwörter oder andere Zugangscodes. Folglich obliegt es dem NUTZER und dem KUNDEN, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für angemessen halten, um die Sicherheit ihrer Ausrüstung und ihrer eigenen Daten, Software oder Ähnlichem zu gewährleisten, insbesondere vor einer Kontamination durch Viren und/oder Eindringversuchen, denen sie zum Opfer fallen könnten;
  • Jegliche für die Verbindung mit BATIFIRE verwendete Ausrüstung liegt und bleibt in der alleinigen Verantwortung des NUTZERS und des KUNDEN.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass der KUNDE im Falle einer geplanten oder unplanmäßigen Kontrolle mögliche Ausdrucke und deren Sicherung vorsehen muss.

Artikel 8 – Allgemeine Pflichten des KUNDEN und der NUTZER

Der KUNDE und seine NUTZER verpflichten sich:

  • Genaue und vollständige Informationen bereitzustellen, insbesondere persönliche Identifikationsdaten und eine gültige E-Mail-Adresse, wobei sich die NUTZER verpflichten, bei der Nutzung von BATIFIRE keine Identität Dritter vorzutäuschen;
  • Sicherzustellen, dass die auf BATIFIRE registrierten Informationen, Daten und Dokumente zu den EINRICHTUNGEN nach ihrem besten Wissen vollständig und korrekt sind;
  • Die auf BATIFIRE gespeicherten Informationen, Daten und Dokumente unverzüglich zu aktualisieren;
  • Keine anderen Konten zu nutzen als die, zu denen sie rechtmäßigen Zugang haben;
  • Ihr Passwort nicht an Dritte oder andere NUTZER weiterzugeben;
  • Keine Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, andere NUTZER oder Dritte über ihre Identität zu täuschen;
  • BATIFIRE fair und rechtmäßig zu nutzen, unter Einhaltung der geltenden Regeln und Gesetze sowie der Rechte von BATIFIRE und Dritten, ausschließlich zum Zweck der Nutzung der im Rahmen des zwischen BATIFIRE und dem KUNDEN geschlossenen Vertrags abonnierten Dienste;
  • Keine anstößigen Inhalte hochzuladen oder BATIFIRE für illegale Zwecke zu nutzen, wobei die eingegebenen Informationen dem erwarteten Gebrauch entsprechen müssen;
  • Über einen Internetzugang zu verfügen, der bei einem Anbieter ihrer Wahl abonniert wurde und dessen Kosten sie selbst tragen;
  • Keine Handlungen vorzunehmen, die folgende Folgen haben könnten:
    • den normalen Betrieb von BATIFIRE zu unterbrechen;
    • auf private Informationen anderer NUTZER zuzugreifen;
    • Informationen zu ändern oder zu zerstören, die Teil einer oder mehrerer Datenbank(en) sind, die den NUTZERN zur Verfügung gestellt werden;
    • die Bereitstellung zusätzlicher personeller oder technischer Mittel für deren Kontrolle oder Zerstörung zu erfordern.

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Verpflichtungen verpflichtet sich der KUNDE auch, der BATIFIRE GmbH die Beträge zu zahlen, die ihr aufgrund des abgeschlossenen Abonnements zustehen.

Des Weiteren verpflichten sich der KUNDE und die NUTZER, für die Nutzung von BATIFIRE und insbesondere für das Hochladen von Dokumenten, Daten und Informationen in das Notfall-Modul, sich an die Leitfäden, zahlreichen Tutorials, Videos und FAQs zu halten, die jederzeit über ein Online-Hilfezentrum verfügbar sind.

Der KUNDE und die NUTZER werden darauf hingewiesen, dass Dokumente, Informationen oder Daten, die sie in BATIFIRE hochladen wollten und die den verbindlichen Vorgaben des Leitfadens (Format, Größe, maximale Dateigröße usw.) nicht entsprechen, nicht berücksichtigt und gespeichert werden können. Diese Dokumente, Daten und Informationen können daher nicht auf die den PARTNERN gewidmete BATIFIRE-Anwendung übertragen und dort zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus stellen die KUNDEN und NUTZER die BATIFIRE GmbH von allen möglichen Schäden frei, die durch eine Fehlfunktion von BATIFIRE entstehen, sollte die erzwungene Ablage von Dokumenten, Daten oder Informationen, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, dazu führen.

Die vom KUNDEN in das BATIFIRE „Notfall“-Modul integrierten Dokumente, Informationen und Daten werden den PARTNERN ausschließlich über die operative Anwendung zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für sie bestimmt ist.

Artikel 9 – Finanzielle Bedingungen

9.1 – Preise

Das Abonnement für das BATIFIRE „Notfall“-Modul ist kostenlos.

Für kostenpflichtige Angebote bietet BATIFIRE einen periodischen Pauschaltarif an, wobei für jedes Abonnement dem KUNDEN zuvor ein Angebot unterbreitet wird.

Die Preisbedingungen gelten für die ursprüngliche Vertragslaufzeit und können nach Ablauf dieses Vertrags auf Initiative der BATIFIRE GmbH geändert werden.

Jede Änderung des ursprünglich vereinbarten Preises muss dem KUNDEN mindestens 2 Monate vor Vertragsende mitgeteilt werden. Lehnt der KUNDE die Anwendung dieses neuen Preises ab, endet der Vertrag zum Ablauf seiner Laufzeit. Diese Ablehnung muss der BATIFIRE Gesellschaft mindestens 1 Monat vor Vertragsende ausdrücklich mitgeteilt werden. Andernfalls, und vorbehaltlich der möglichen Anwendung der Bestimmungen der nachstehenden Artikel 5 und 16, verlängert sich der Vertrag um eine neue, in Artikel 5 vorgesehene Laufzeit zu den von der BATIFIRE Gesellschaft mitgeteilten neuen Preisbedingungen.

Das Abonnementangebot für kostenpflichtige Dienste wird im Voraus für Zeiträume von 12 Monaten in Rechnung gestellt.

9.2 – Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen per Überweisung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzögerung, aus welchem Grund auch immer, ist der KUNDE von Rechts wegen zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, die dem Dreifachen des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes entsprechen, ohne vorherige Mahnung. Darüber hinaus ist der KUNDE von Rechts wegen auch zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 441-10 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuches. Übersteigen die entstandenen Inkassokosten diesen Betrag, kann die BATIFIRE Gesellschaft gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangen.

Des Weiteren behält sich die BATIFIRE Gesellschaft im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzögerung oder Nichtzahlung das Recht vor, das/die Konto/Konten des KUNDEN bis zur vollständigen Begleichung nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN zu sperren, und behält sich ferner das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und das/die Konto/Konten des KUNDEN gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 dieser Vereinbarung fristlos zu löschen.

Der Zugang zu BATIFIRE wird nach Eingang der endgültigen Zahlung bei BATIFIRE freigeschaltet.

Artikel 10 – Haftung und Versicherungen

Der KUNDE und die NUTZER bestätigen, von der BATIFIRE Gesellschaft alle Informationen (Schulungen und Tutorials) erhalten zu haben, die ihnen eine ordnungsgemäße Nutzung von BATIFIRE ermöglichen.

Der KUNDE und die NUTZER bestätigen, die Eigenschaften von BATIFIRE zur Kenntnis genommen zu haben und anerkennen:

  • dass es ihnen obliegt, die Daten korrekt in BATIFIRE einzugeben, deren Richtigkeit sicherzustellen und sie bei Bedarf zu aktualisieren, da BATIFIRE keine Kontrolle über die Richtigkeit dieser Informationen ausübt. BATIFIRE kann daher in keinem Fall für Vergesslichkeit oder Fehler haftbar gemacht werden, die die Nutzung von BATIFIRE verfälschen würden. Der KUNDE wird darüber informiert, dass die Informationen und Pläne, die den PARTNERN auf BATIFIRE zugänglich sind, die einzigen vom KUNDEN hochgeladenen Dokumente sind, ohne jegliche Änderung. Der KUNDE und die NUTZER verzichten darauf, die PARTNER und/oder BATIFIRE im Falle von Fehlern, Ungenauigkeiten oder Auslassungen, die sich aus den von ihm übermittelten Dokumenten, Daten oder Informationen ergeben, haftbar zu machen.
  • dass es ihnen obliegt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Relevanz der in BATIFIRE integrierten Daten sicherzustellen.

Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass die Inanspruchnahme der BATIFIRE-Dienste den KUNDEN in keinem Fall von der Erfüllung der ihm obliegenden gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen entbindet, für die er allein verantwortlich bleibt.

Die Nutzung von BATIFIRE erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN und der NUTZER.

In jedem Fall wird die Haftung der Gesellschaft BATIFIRE nur bei nachgewiesenem Verschulden derselben begründet und ist streng auf die Bereitstellung eines Zugangs zu BATIFIRE durch den KUNDEN gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

Folglich ist die Haftung der Gesellschaft BATIFIRE für alle indirekten, materiellen oder immateriellen Schäden ausgeschlossen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Datenverlust des KUNDEN, Umsatzverlust, Rentabilitätsverlust, immateriellen Schaden, Rufschädigung, Verurteilung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen..., die aufgrund der Nutzung von BATIFIRE entstehen könnten.

Die Gesellschaft BATIFIRE und/oder die PARTNER können nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese BATIFIRE bei ihren Einsätzen aus irgendeinem Grund nicht nutzen oder wenn Fehler bei der Nutzung und/oder Interpretation der vom KUNDEN in BATIFIRE bereitgestellten Daten auftreten.

Die Gesellschaft BATIFIRE verfügt über eine Versicherungspolice, die die finanziellen Folgen ihrer zivilrechtlichen Haftung im Falle einer Inanspruchnahme abdeckt, wobei ihre Haftung in jedem Fall auf die in der genannten Versicherungspolice genannten Höchstgrenzen beschränkt ist. Die Gesellschaft BATIFIRE verpflichtet sich, ihre Versicherungsbestätigung auf erste Anforderung hin vorzulegen.

Artikel 11 – Support

BATIFIRE stellt seinen Kunden einen Support-Service zur Verfügung, der über ein Ticketsystem zugänglich ist und es ermöglicht, das Support-Team für alle Anfragen bezüglich der Nutzung der Lösung zu kontaktieren.

Es können drei Arten von Tickets ausgestellt werden:

  • Anomalie (Fehlfunktion oder technischer Fehler)
  • Informationsanfrage (Frage zur aktuellen Nutzung oder zu den Funktionen)
  • Vorschlag (Anmerkung oder Verbesserungsvorschlag)

Zugang zum Support


Der Zugang zum Support-Service ist Kunden oder Nutzern vorbehalten, die zuvor eine Erstschulung zur Nutzung der BATIFIRE-Dienste absolviert haben.

Diese Schulung ist zwar nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen und stellt eine notwendige vertragliche Voraussetzung für den Zugang zum funktionalen Support dar. Sie gewährleistet eine autonome und regelkonforme Nutzung der Lösung.

Bei wiederholten Anfragen, die auf eine unkontrollierte Nutzung hindeuten, behält sich BATIFIRE das Recht vor, eine zusätzliche Schulung anzubieten. Ab acht Tickets, die innerhalb eines gleitenden Zeitraums von vier Wochen als „Informationsanfrage“ eingestuft werden, wird der Kunde zu einem Schulungsmodul eingeladen, das kostenpflichtig ist. Wird dieses Angebot nicht angenommen, kann der Zugang zu dieser Ticketkategorie gesperrt werden.


Bearbeitungsmodalitäten
Jede über das Ticketsystem eingereichte Anfrage wird von BATIFIRE schnellstmöglich beantwortet.


Ausschlüsse
Der Support-Service umfasst nicht das Hochladen, die Eingabe oder die Überprüfung von Daten in Registern oder Akten; diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden.

Artikel 12 – Geistiges Eigentum

BATIFIRE und seine Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Texte, Grafiken, Bilder, Logos, Namen, Marken, Bezeichnungen, Töne, Fotografien, Videos, Zeichnungen, Daten, Software oder andere auf BATIFIRE verfügbare Materialien, sind durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt und bleiben Eigentum der BATIFIRE GmbH.

BATIFIRE ist eine Software, die insbesondere urheberrechtlich geschützt ist, und die Bezeichnung BATIFIRE ist insbesondere als Marke geschützt. Dem KUNDEN und den NUTZERN ist es untersagt, BATIFIRE in einer Weise zu nutzen, die die geistigen Eigentumsrechte der BATIFIRE GmbH oder Dritter verletzen würde.

Die BATIFIRE GmbH gewährt keine Rechte an ihrem geistigen Eigentum, außer dem Recht, BATIFIRE ausschließlich für die in diesen AGB genannten Zwecke zu nutzen.

Insbesondere ist es dem KUNDEN und den NUTZERN untersagt:

  • die Eigentums- und/oder Copyright-Vermerke, die die Firma BATIFIRE angebracht hat, zu entfernen oder zu ändern;
  • BATIFIRE zu übersetzen, zu ändern oder anzupassen;
  • Dritten, selbst unentgeltlich und aus welchem Grund auch immer, BATIFIRE und/oder die damit verbundenen Dienste zur Verfügung zu stellen;
  • ein Programm zu erstellen, dessen Zweck, Eigenschaften oder Funktionalitäten denen von BATIFIRE identisch oder ähnlich wären;
  • selbst die Korrektur einer Anomalie oder eines Fehlers vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Firma BATIFIRE;
  • zu dekompilieren, Objektcode in Quellcode zu übersetzen, selbst oder durch Dritte, außer unter den gesetzlich streng definierten Bedingungen und Grenzen.

Artikel 13 – Daten

13-1 – Technische und funktionale Daten

Die an die Firma BATIFIRE übermittelten und/oder vom KUNDEN im Rahmen der Nutzung von BATIFIRE eingegebenen Daten bleiben Eigentum des KUNDEN. Im Falle einer schriftlichen Anfrage des KUNDEN wird die Firma BATIFIRE diese innerhalb eines Monats ab dem Datum der Anfrage, das vor dem Datum der Vertragsbeendigung liegen muss, an den KUNDEN zurücksenden. Sie werden in Form einer ZIP-Archivdatei übermittelt, die die auf BATIFIRE gespeicherten Daten und Dokumente des KUNDEN so darstellt, wie sie am Tag der Vertragsbeendigung oder der Anfrage des KUNDEN vorliegen.

Die Firma BATIFIRE verwendet diese Daten, um dem KUNDEN die abonnierten Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus erklärt sich der KUNDE ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma BATIFIRE die genannten Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu statistischen Analysezwecken nutzt. In diesem Zusammenhang ist die Firma BATIFIRE berechtigt, diese aggregierten Statistiken und Analysen Dritten offenzulegen, zu übertragen, zu vermieten oder abzutreten, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des KUNDEN einzuholen.

Die Daten des KUNDEN können auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN gelöscht werden. Die Daten werden in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements gelöscht.

13-2 – Personenbezogene Daten

Die Identifikationsdaten des KUNDEN und der NUTZER werden von BATIFIRE verarbeitet, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Der KUNDE und die NUTZER werden darüber informiert, dass sie gemäß dem geänderten Gesetz vom 6. Januar 1978, bekannt als „Datenschutzgesetz“, und der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 27. April 2016, bekannt als „DSGVO“, insbesondere ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden Daten haben, indem sie einen Brief an BATIFIRE – 200 boulevard de la Résistance – 71000 Mâcon senden oder eine E-Mail an diese Adresse schicken: contact@batifire.fr.

Der KUNDE gewährleistet, dass er alle anwendbaren Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhält und insbesondere, dass er die NUTZER vor der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die durch BATIFIRE erfolgte Verarbeitung informiert, sowie über das Bestehen der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden Daten.

Weitere Informationen zur Nutzung personenbezogener Daten durch BATIFIRE im Rahmen der Implementierung und des Betriebs von BATIFIRE finden der KUNDE und der NUTZER in der Datenschutzerklärung, die unter folgender Adresse abrufbar ist: www.batifire.fr oder in ihrem persönlichen Konto.

Sollten der KUNDE und/oder die NUTZER der Ansicht sein, dass BATIFIRE seinen Verpflichtungen bezüglich der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht nachkommt, können sie eine Beschwerde oder Anfrage an die CNIL richten.

Artikel 14 – Kündigung

14-1 Einseitige Kündigung

Das Abonnement für das Modul „secours“ von BATIFIRE ist jederzeit per E-Mail kündbar.

Eine Kündigung kostenpflichtiger Angebote kann nur zum ursprünglich im angenommenen Angebot vorgesehenen Laufzeitende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten erfolgen. Diesbezüglich muss der KUNDE den Kündigungsantrag schriftlich und per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die Adresse des Geschäftssitzes der anderen Partei senden.

14-2 Kündigung wegen Verletzung vertraglicher Pflichten

Im Falle eines Verstoßes des KUNDEN, des NUTZERS oder der Gesellschaft BATIFIRE gegen eine der ihnen durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Angebot oder den Online-Bestellschein auferlegten Pflichten, behält sich die Vertragspartei, die bei der Vertragserfüllung keinen Fehler begangen hat, das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die sie gegebenenfalls geltend machen könnte, ausschließlich zu Lasten der säumigen Partei, einen (1) Monat nach Erhalt einer Mahnung, die ohne Erfolg geblieben ist. In diesem Fall behält sich die Gesellschaft BATIFIRE das Recht vor, das Konto des KUNDEN zu kündigen und jeglichen Zugang zu BATIFIRE zu löschen.

Artikel 15 – Folgen der Vertragsbeendigung

Ab dem Datum der Vertragsbeendigung, unabhängig vom Grund und davon, ob sie vom KUNDEN oder der Gesellschaft BATIFIRE ausgeht, wird der Zugang des KUNDEN zu BATIFIRE innerhalb von maximal 5 Kalendertagen deaktiviert und sein Konto innerhalb von 60 Tagen gelöscht. Folglich werden die EINRICHTUNGEN des KUNDEN nicht mehr in den ANWENDUNGEN referenziert, und die PARTNER haben keinen Zugriff mehr auf die zuvor zur Verfügung gestellten Informationen.

Es obliegt daher dem KUNDEN, falls er dies wünscht und obwohl er die Möglichkeit hat, ein ZIP-Archiv anzufordern, alle Daten, die er auf BATIFIRE integriert hat, zu sichern, bevor ihm der Zugang zu BATIFIRE nicht mehr gestattet ist.

In jedem Fall werden die Daten des KUNDEN von der Gesellschaft BATIFIRE innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beendigung des Vertrags automatisch gelöscht.

Die noch nicht in Rechnung gestellten fälligen Beträge werden sofort fällig und die bereits im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge verbleiben bei der Gesellschaft.

Artikel 16 – Kommerzielle Referenzen

Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der KUNDE der Gesellschaft BATIFIRE die Genehmigung, ihn als Kunden auf ihrer Website zu referenzieren, die unter der Adresse zugänglich ist www.batifire.fr, sowie auf allen kommerziellen Unterlagen der Gesellschaft BATIFIRE, unabhängig vom Medium, durch Anbringen des Logos des KUNDEN, das zuvor von diesem bereitgestellt oder aus dem Web abgerufen wurde.

Diese Genehmigung ist für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung zwischen der Gesellschaft BATIFIRE und dem KUNDEN im gesamten Bundesgebiet gültig.

Der KUNDE stellt die Gesellschaft BATIFIRE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Reproduktion seines Logos durch die Gesellschaft BATIFIRE unter den oben genannten Bedingungen ergeben.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Bezeichnung BATIFIRE in seinen Werbe- und Geschäftsunterlagen nicht zu verwenden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft BATIFIRE vor. Ausnahmsweise darf der KUNDE ohne vorherige schriftliche Zustimmung erwähnen, dass er Kunde der Gesellschaft BATIFIRE ist und auf BATIFIRE gelistet wird. Der KUNDE verpflichtet sich ausdrücklich, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die NUTZER sicherzustellen und garantiert der Gesellschaft BATIFIRE dafür.

Artikel 17 – Hosting

BATIFIRE wird in Frankreich bei OVH gehostet.

Die Gesellschaft BATIFIRE behält sich das Recht vor, den Hosting-Anbieter jederzeit zu wechseln, ohne den KUNDEN gesondert benachrichtigen zu müssen.

Artikel 18 – Untervergabe

Die Gesellschaft BATIFIRE kann alle oder einen Teil der ihr gemäß diesen AGB obliegenden Leistungen an Dritte untervergeben.

Artikel 19 – Vertraulichkeit

Die Gesellschaft BATIFIRE gewährleistet die Vertraulichkeit der Kommunikation auf den ANWENDUNGEN gemäß den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz vertraulicher privater Korrespondenz.

Der KUNDE und die NUTZER sind nicht berechtigt, Dritten ganz oder teilweise die über BATIFIRE gesammelten Informationen mitzuteilen.

Die Gesellschaft BATIFIRE, ihre PARTNER und Subunternehmer verpflichten sich, die vom KUNDEN übermittelten Informationen ausschließlich im Rahmen der ihnen erbrachten Dienstleistung zu nutzen und untersagen sich jede andere Verwendung.

In diesem Zusammenhang und vorbehaltlich gesetzlicher oder gerichtlicher Ausnahmen verpflichtet sich die Gesellschaft BATIFIRE, diese Daten Dritten, insbesondere externen Beratern, nur im Rahmen und für die Zwecke der dem KUNDEN erbrachten Dienstleistung offenzulegen und mitzuteilen.

Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags, unabhängig vom Grund, bestehen.

Artikel 20 – Höhere Gewalt

Jede Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen durch die Gesellschaft BATIFIRE oder den KUNDEN aufgrund des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt, d.h. eines außerhalb der Parteien liegenden, unwiderstehlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, das die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung verhindert oder ungewöhnlich erschwert, begründet keine Haftung.

Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Werktage an, können die Parteien das Abonnement per Einschreiben mit Empfangsbestätigung ohne gegenseitige Entschädigung kündigen. Die Leistungen werden anteilig zu ihrer tatsächlichen Erbringung abgerechnet.

Die Parteien können das Abonnement unter den in Artikel 1218 und den folgenden Artikeln des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Bedingungen kündigen.

Artikel 21 – Kein Verzicht

Die Tatsache, dass BATIFIRE oder der KUNDE eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendet, deren Anwendung nicht verlangt oder sich nicht auf sie beruft, darf nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden, sich später auf diese oder eine andere Bestimmung zu berufen.

Artikel 22 – Regulatorische Aktualisierungen und Weiterentwicklungen von BATIFIRE

Im Rahmen des Abonnements für kostenpflichtige Angebote erfolgt die regulatorische Aktualisierung regelmäßig. Es wird jedoch ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass diese Aktualisierung den KUNDEN in keiner Weise von seiner Verpflichtung entbindet, sich selbst über die für ihn geltenden Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, wobei die Haftung der Gesellschaft BATIFIRE in dieser Hinsicht in keinem Fall geltend gemacht werden kann, da der KUNDE alleiniger Verantwortlicher bleibt.

Artikel 23 – Änderung der AGB

Die Gesellschaft BATIFIRE behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der KUNDE und die NUTZER sind an diese Änderungen automatisch gebunden, nachdem sie von der Gesellschaft BATIFIRE vor deren tatsächlicher Anwendung darüber informiert wurden, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung unter Einhaltung der in Artikel 16 festgelegten Bedingungen.

Eine Änderung der AGB berechtigt den KUNDEN nicht zur Kündigung des laufenden Vertrags, es sei denn, die Änderung erweist sich als wesentlich. Eine wesentliche Änderung ist als eine Änderung zu verstehen, die das Gleichgewicht des Vertrags grundlegend stört. Die Kündigung des Vertrags aufgrund einer wesentlichen Änderung muss vom KUNDEN innerhalb eines (1) Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB per Einschreiben mit Empfangsbestätigung beantragt werden.

Artikel 24 – Abtretung

Der KUNDE ermächtigt die Gesellschaft BATIFIRE bereits jetzt, den geschlossenen Vertrag zugunsten einer anderen juristischen Person abzutreten, im Falle einer Fusion, Übernahme, Übertragung des Geschäftsbetriebs oder eines Geschäftsbereichs oder jeder anderen Operation, die einen Wechsel des Vertragspartners zur Folge hat. Der Zessionar tritt dann vollständig an die Stelle der Gesellschaft BATIFIRE hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die sich aus den vorliegenden AGB ergeben.

Artikel 25 – Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für unwirksam befunden werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, es sei denn, sie wären untrennbar mit der unwirksam gewordenen Bestimmung verbunden. Die Parteien verpflichten sich, eine oder mehrere Ersatzklausel(n) zu vereinbaren.

Artikel 26 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen der Gesellschaft BATIFIRE und dem KUNDEN sowie die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht.

Im Falle von Streitigkeiten, insbesondere betreffend den Vertrag (seine Entstehungs-, Erfüllungs- oder Beendigungsbedingungen oder seine Auslegung) und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nutzung von BATIFIRE, sind die französischen Gerichte zuständig.

Sofern der betreffende Kunde die Eigenschaft eines Kaufmanns besitzt, wird die ausschließliche Zuständigkeit dem Handelsgericht am Sitz der Gesellschaft BATIFIRE zugewiesen. Andernfalls wird das zuständige Gericht gemäß den zum Zeitpunkt des Rechtsstreits in Frankreich geltenden Verfahrensregeln bestimmt.